Die Satzung des Arbeitskreises für Außen- und Sicherheitspolitik an der Georg-August-Universität Göttingen
§1 Name, Sitz, Gründung
  • Die Hochschulgruppe trägt den Namen "Arbeitskreis für Außen- und Sicherheitspolitik an der Georg-August-Universität Göttingen" (ASG).
  • Der Sitz der Hochschulgruppe ist Göttingen.
  • Die Hochschulgruppe wurde am 17.10.2012 gegründet.

 

§2 Grundsätze
  • Der Arbeitskreis für Außen- und Sicherheitspolitik an der Georg-August-Universität Göttingen steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterstützt die europäische Integration auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie, sowie die transatlantische Partnerschaft.
  • Die Hochschulgruppe ist überparteilich und konfessionell unabhängig.
  • Das Ziel der Hochschulgruppe ist es, in allen Fragen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik an der Universität Göttingen einen sachlichen und akademischen Diskurs zu fördern.

 

§3 Mitgliedschaft
  • Mitglieder der Hochschulgruppe können in Göttingen eingeschriebene Studenten werden.
  • Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt und durch diesen bestätigt.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand mitgeteilt werden.
  • Mitglieder, die länger als zwei Semester unentschuldigt nicht mehr an Veranstaltungen der Hochschulgruppe teilgenommen haben, können durch den Vorstand aus der Mitgliederliste entfernt werden.

 

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und haben aktives und passives Wahlrecht.
  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Hochschulgruppe bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Ziele nach besten Kräften zu unterstützen sowie der Satzung und den auf ihr beruhenden Beschlüssen nachzukommen.
  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Name, aktuelle E-Mail-Adresse und Studiengang mitzuteilen. Alle persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden bis auf Widerruf nur innerhalb des BSH zu zweckgebundenen Informationen verwandt.

 

§6 Organe des ASG

Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§7 Mitgliederversammlung
  • Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Hochschulgruppe.
  • Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist durch den Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem Stattfinden auf elektronischen Weg einzuberufen.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, beschließt Satzungsänderungen und stimmt über Anträge ab.
  • Die Mitgliederversammlung ist dazu berechtigt, Beauftragte für bestimmte Themen zu ernennen.
  • Die Mitgliederversammlung ist dazu berechtigt, Mitglieder aus der Hochschulgruppe zu entfernen, wenn es zu Verstößen gegen diese Satzung gekommen ist.
  • Von jeder Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.

 

§8 Vorstand
  • Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern.
  • Der Vorstand wird jährlich einzeln auf der Mitgliederversammlung gewählt.

 

§9 Abstimmungs- und Wahlverhalten, Satzungsänderungen
  • Schreibt die Satzung nichts Anderes vor, werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein anwesendes Mitglied dies verlangt.
  • Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Entsprechende Änderungen der Paragraphen sind in der elektronischen Einladung zu benennen.

 

Die Satzung tritt am 07. September 2016 in Kraft.